Hobbynutten Hausfrauen oder Pornostars

Vögeln wollen eh alle nur, Oder?
Nun gut, der Begriff Pornostar hat seine eigene Prägung, es sind Frauen oder Männer die sich ‘in die Medien gefickt’ haben. Und neuerdings auch noch Markenschutz beantragen. Naja, fürs ficken selbst wohl nicht, aber halt für einen Namen. Und wer einen Namen hat ist eben keine Hobbynutte oder Amateur mehr. Diese Gesetze gelten auch im Pornogeschäft, vor allem wenn durchs Fernsehen zum Pornostar wird.
Wobei ich mich frage auf welche Praktik oder geile Stellungen es da irgendwie einen Schutz geben könnte. Aber das Patentrecht gibt eben auch den Namesschutz her. Das gilt genauso für den ‘kleinen Feldbusch’ wie für Sexy-Ficken?
Keine Ahnung, aber interessant ist dieser Aspekt in Zeiten der ‘grossen Brüder’ schon. Denn durch den Rummel von Farmshows, Inselshows, Fernsehhausshows entsteht doch manches Sternchen. Ob diese ‘Fernsehnutten’ nun alle Anspruch auf Markenschutz haben?
Ich führe es nicht weiter aus, es hat schon für genug Humor in meinem Kopf gesorgt :) .

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